Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Begriffsdefinition
I. Kunde ist diejenige natürliche oder juristische Person bzw. Gesellschaft, in deren Namen die
Reservierung getätigt wird.
II. Gast ist derjenige, der das überlassene Zimmer nutzt.
§ 2 Geltungsbereich
I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zur Miete überlassenen Zimmern zu
Wohnzwecken, sowie alle weiteren Leistungen durch das mybrand-boardinghouse.
II. Die überlassenen Zimmer dürfen nicht zur Unter- oder Weitervermietung genutzt werden. Ferner
ist die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken nur durch vorherige schriftliche Zustimmung
des mybrand-boardinghouse möglich.
III. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des
Kunden/ Gastes enthalten sind, finden ohne die ausdrückliche schriftliche Anerkennung durch das
mybrand-boardinghouse keinerlei Anwendung.
§3 Vertragsabschluss
I. Vertragspartner ist das mybrand-boardinghouse c/o Kirsten Gäth, Buchenring 53, 22359
Hamburg (im Folgenden kurz mybrand-boardinghouse genannt) und der Gast. Nimmt ein Dritter die
Buchung für den Gast vor, haftet er dem mybrand-boardinghouse gegenüber als Besteller zusammen
mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen des Vertrages. Unabhängig davon muss
jeder Besteller alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeine
Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterleiten.
II. Nach einer Reservierungsanfrage des Gastes kommt mit entsprechender Reservierungsbestätigung
des mybrand-boardinghouse ein Mietvertrag (nachfolgend kurz Vertrag genannt) zustande. Dem
mybrand-boardinghouse steht es frei, die Reservierung schriftlich oder mündlich zu bestätigen.
III. Der Gast willigt ein, dass er eine Einladung zu einer Bewertung seines Aufenthaltes von
beauftragten Dritten des mybrand-boardinghouse erhalten darf.
§4 Leistungen, Preise, Zahlungen
I. Das mybrand-boardinghouse verpflichtet sich, die gebuchten Zimmer zur Verfügung zu stellen bzw.
für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und sonstige vereinbarte Leistungen zu erbringen.
II. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Überlassung der Zimmer und die Inanspruchnahme
weiterer Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des mybrand-boardinghouse zu zahlen.
III. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und
erhöht sich der vom mybrand-boardinghouse für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das
mybrand-boardinghouse den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%
anheben. Die Preise können vom mybrand-boardinghouse geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste beantragt und das mybrand-boardinghouse diesem Antrag zustimmt.
IV. Die geltenden bzw. vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer + Tourismustaxe.
V. Das mybrand-boardinghouse darf bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Garantie verlangen.
VI. Rechnungen des mybrand-boardinghouse sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug bis zum
Fälligkeitsdatum zahlbar. Das mybrand-boardinghouse darf aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig stellen und unverzügliche Zahlung verlangen.
§5 Bereitstellung der Zimmer, Übergabe und Rückgabe
I. Der Gast/ Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
II. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden bzw. Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Frühere Bereitstellung ist nach Absprache mit dem mybrand-boardinghouse möglich.
III. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt dem mybrand-boardinghouse zu
übergeben. Danach kann das mybrand-boardinghouse über den ihnen dadurch entstehenden Schaden
hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es dabei frei, dem mybrand-boardinghouse
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
IV. Die Zimmerschlüssel werden dem Gast/ Kunden vor Ort für die Dauer des Aufenthaltes
ausgehändigt und verbleiben im Eigentum des mybrand-boardinghouse. Bei Verlust der
Zimmerschlüssel seitens des Gastes/ Kunden wird eine Gebühr in Höhe von € 150,- zur
Neueinrichtung eines Schlosses fällig. Diese Gebühr ist unverzüglich an das mybrand-boardinghouse
zu entrichten.
§6 Haftung des mybrand-boardinghouse
I. Das mybrand-boardinghouse haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung,
wenn das mybrand-boardinghouse Pflichtverletzungen zu vertreten hat; ferner sonstige Schäden, die
auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sog. Kardinals- und Kernpflichten) des
mybrand-boardinghouse beruhen. Einer Pflichtverletzung des mybrand-boardinghouse steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des mybrand-boardinghouse auftreten, wird das mybrand-boardinghouse bei Kenntnis
bzw. unverzüglicher Rüge des Kunden/ Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde/ Gast ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen eventuellen
Schaden gering zu halten.
II. Für eingebrachte Sachen haftet das mybrand-boardinghouse dem Kunden/ Gast nach den
gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-
sowie für Geld und Wertgegenstände bis € 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde/
Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, dem
mybrand-boardinghouse Anzeige macht (§703 BGB).
III. Für die unbeschränkte Haftung des mybrand-boardinghouse gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
IV. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Ein
Verwahrungsvertrag kommt hierdurch jedoch nicht zustande.
V. Der Kunde/ Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder seine Besucher
im mybrand-boardinghouse oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht haben.
VI. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In Abweichung von § 199 III Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne
Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von Ihrer Entstehung an.
Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
mybrand-boardinghouse beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als
Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen des Mangels an einer Sache beginnt die Frist
mit der Ablieferung.
§7 Rücktritt des Kunden/ Stornierung

Unsere Stornierungsbedingungen auf einen Blick !
Bis zu 4 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren.
Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 4 Tagen vor der Anreise 50 % des Gesamtpreises.
Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung einen Tag vor der Anreise 100 % des Gesamtpreises.
Bei Nichtanreise oder Abreise am Anreisetag / oder spätere Abreise  zahlen Gäste einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises (100 %).
Wichtig !
Bei größeren Gruppen oder längerem Aufenthalt / Buchungen gelten andere Stornierungsbedingungen.
I. Ein Rücktritt des Kunden/ Gastes vom mit dem mybrand-boardinghouse geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des mybrand-boardinghouse. Bleibt diese aus, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde/ Gast die vertraglichen
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des mybrandboardinghouse
oder einer vom mybrand-boardinghouse zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
II. Sofern zwischen dem mybrand-boardinghouse und dem Kunden/ Gast ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde/ Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des mybrand-boardinghouse auszulösen. Das
Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde/ Gast nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem mybrand-boardinghouse ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges des mybrand-boardinghouse oder eine vom mybrand-boardinghouse zu
vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
III. Bei Stornierungen seitens des Kunden gelten die Bestimmungen aus den jeweiligen
Reservierungsbestätigungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Kunde bis 4 Tage vor
dem geplanten Einzugstermin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung sowie bei einer
Nichtanreise werden 80% des Gesamtpreises als Stornierungskosten berechnet. (Wurde eine
Monatspauschale vereinbart, so wird die Pauschale des ersten Monats als Berechnungsgrundlage für
die Stornierungskosten herangezogen).
§8 Rücktritt/ Kündigung seitens des mybrand-boardinghouse
I. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden/ Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das mybrand-boardinghouse in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden/ Gäste nach den Zimmern vorliegen und der
Kunde/ Gast auf Rückfrage des mybrand-boardinghouse nicht auf sein Recht zum Rücktritt
verzichtet.
II. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichung einer vom mybrandboardinghouse
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das
mybrand-boardinghouse ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
III. Ferner ist das mybrand-boardinghouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom
Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Sachliche Gründe liegen insbesondere vor, wenn
höhere Gewalt oder andere vom mybrand-boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Anmietung, gebucht
werden und wenn das mybrand-boardinghouse begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit anderer Gäste oder Mitarbeiter des Hauses oder das
Ansehen des mybrand-boardinghouse in der Öffentlichkeit gefährdet.
IV. Das mybrand-boardinghouse muss den Kunden/ Gast von der Ausübung des Rücktritts-/
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen.
V. Bei berechtigtem Rücktritt/ berechtigter Kündigung durch das mybrand-boardinghouse entsteht
kein Anspruch des Kunden/ Gastes auf Schadenersatz.
§9 Schlussbestimmungen
I. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
II. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg.
III. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg, dies gilt im
kaufmännischen Verkehr auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
IV. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zimmerbuchungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame
oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen
Bestimmung entsprechend wirksamer Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
V. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.